Die Mitarbeitervertretung möchte gerne auf folgende Veranstaltung hinweisen und da zu ermuntern: Macht mit!

Peace now - Menschenkette
vom Friedenssaal Münster
zum Friedenssaal Osnabrück

Für Frieden, Gerechtigkeit und Klimaschutz
am Freitag 24.02.23 um 15 Uhr

weitere Infos unter: Friedenskette Münster-Osnabrück 24.02.2023

 

Efas-Newsletter Februar 2023

  • Studie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in evangelischen Kirchengemeinden ist gestartet 
  • Sicher fahren - in jeder Verkehrssituation
  • Ist es das Ende der Pandemie - oder doch noch nicht ganz?

Mehr zu den Themen des Efas-Newsletters Februar 2023

 

 

 

Efas-Newsletter Janauar 2023

  • Durchgangsärzte*innen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
  • Alles auf einer Seite
  • Kommt unser Essen bald aus dem 3D-Drucker?

Mehr zu den Themen

Efas-Newsletter Dezember 2022

|Überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein blitzen |
|Arbeitsschutz fängt bei der Beschaffung an |

Mehr zu den Themen des Efas-Newsletters Dezember

Neues aus der ADK:

ADK-Info 4/2022
Bericht von der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 24. November 2022
Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst jetzt auch im kirchlichen Bereich in trockenen Tüchern.

2022_4_ADK-Info Stand 24.11.22.pdf
PDF-Dokument [208.6 KB]

Veröffentlichung der Umfrageergebnisse des DWiN zur Personalsituation in den Kitas

 

Das Diakonische Werk evangelischer Werke in Niedersachsen (DWiN) hat die Leitungen von 700 Kindertagesstätten zu den Arbeitsbedingungen in Ihren Einrichtungen befragt. 454 Leitungen (rd. 65%) haben geantwortet. Am 28.10.2022 ist das DWiN  in der Presse mit den Umfrageergebnissen platziert!

Repräsentative Ergebnisse liegen vor und werden aktuell über den großen Presseverteiler verbreitet.

 

Befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung 


Der Landessynodalausschuss hat in seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen, aufgrund der hohen Energiepreise die befristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung des Landes Niedersachsen zu übernehmen.
Mit Wirkung vom 01. November 2022 bis zum 30. Juni 2023 beträgt die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Zwecke 38 Cent je Kilometer (statt 30 Cent).
Da die Verordnung schon zum dem 01. November 2022 in Kraft getreten ist, kann auch für bereits abgerechnete Fahrten ab diesem Datum eine höhere Wegstreckenentschädigung geltend gemacht werden.
Efas-Newsletter Oktober 2022

| 25 Jahre Arbeitsschutz in der EKD | Verkehrswege im ländlichen Raum |
| Im Dunkeln sicher unterwegs | 5 Tipps gegen Aquaplaning |
Mehr zu den Themen des Efas-Newsletters Oktober

Neues aus der ADK:

Inhaltlich ging es zum einen um die Tariferhöhung für die Beschäftigten im TV-L. Diese erhalten, genauso wie Kolleg:innen im Land, zum 01.12.2022 eine Entgelterhöhung um 2,8%. Durch den Beschluss der ADK kann die Entgelterhöhung pünktlich mit dem Dezembergehalt ausgezahlt werden.

Die Umsetzung der Tarifbeschlüsse für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst konnte noch nicht verhandelt werden, da zum Zeitpunkt der ADK-Sitzung der Text des Tarifabschlusses noch nicht vorlag.

Des Weiteren soll der Vorbereitungsausschuss der ADK eine Überleitung aller Beschäftigten in ein Tarifwerk vorbereiten.

Alle Informationen zu den Themen in der ADK-Info 3/2022

ADK-Info3/2022
2022_3_ADK-Info 2022-09-12.pdf
PDF-Dokument [107.3 KB]

Einladung zur Mitarbeitendenversammlung

 

Die nächste Mitarbeiterversammlung findet am 12. September 2022 statt. Nähere Informationen hier:

Einladung zur Mitarbeitendenversammlung am 12. September 2022
Mitarbeiterversammlung 2022 Einladung.pd[...]
PDF-Dokument [353.3 KB]
Efas-Newsletter September 2022

| Sparen an wohliger Behaglichkeit | Eine ausgezeichnete arbeitsmedizinische Betreuung |
| Gut, gerne und gesund: Mit 3G Veränderung gestalten | Wissen mit A |
Mehr zu den Themen des Efas-Newsletters September
Efas-Newsletter August 2022

Am 12. September ist der internationale Tag der Ersten Hilfe. Dieser Tag soll uns alle daran erinnern, wie wichtig die richtige Nothilfe bei Unfällen ist. Damit im Falle eines Unfalles einer verletzten Person schnell geholfen werden kann, gibt es in jedem Betrieb Ersthelfer. Sie sind als erstes zur Stelle, um die Verletzten zu betreuen und den Transport zur ärztlichen Behandlung sicherzustellen. Zu ihren Aufgaben gehören die Versorgung von Wunden sowie schnelles Handeln bei Schlaganfällen und Herzinfarkten. Meistens sind die Ersthelfer auch für die Pflege des Erste-Hilfe-Materials zuständig.
Bei Personen mit Atemstillstand führen Ersthelfer eine Herzdruckmassage durch oder sie bringen Bewusstlose in die stabile Seitenlage. Wie das geht, lernen sie in der Ersthelfer-Ausbildung. Ihr Wissen frischen sie alle zwei Jahre durch eine Fortbildung auf. Aus- und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Kosten dafür trägt in der Regel die zuständige gesetzliche Unfallversicherung.
Sie wollen auch Ersthelfer werden? Dann sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an. Er meldet Sie zu einer entsprechenden Schulung an.
Mehr zum Thema "Erste Hilfe" und den weiteren Themen des Efas-Newsletters August 2022
Efas-Newsletter Juli 2022

 

Neues aus der ADK:

Die Arbeitnehmerorganisationen der ADK berichten in der neuen ADK-Info 2/2022 über die letzte Sitzung. Über folgende Themen wurde diskutiert:

  • 60,- Euro Zulage bei Durchführung von Freizeiten?
  • Mobilitätszuschuss in Form von Tankgutscheinen im Jahr 2022?
  • Aktuelle Tarifabschlüsse und -erhöhungen im TV-L und TVöD (VKA) SuE

Alle Informationen zu den Themen in der ADK-Info 2/2022

Tarifeinigung im TVöD SuE-Bereich

Die Verhandlungen sind beendet und eine Einigung in der Tarifrunde zur Aufwertung und Entlastung im Sozial- und Erziehungsdienst konnte dank der starken Streikaktionen erreicht werden.
Die zentralen Punkte der Einigung sind zum einen die Einführung von Entlastungstagen (2plus2), allen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst stehen somit zwei Entlastungstage pro Jahr zu. Zudem erhalten die Beschäftigten künftig die Option zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen in zwei weitere Entlastungstage.
Zum anderen findet eine Aufwertung der Sozialen Arbeit statt: Für alle Beschäftigten gibt es eine monatliche Zulage von 130 Euro, für Sozialarbeiter*innen beträgt die Zulage 180 Euro pro Monat. Die Zulage für die Praxisanleitung ist in Höhe von 70 Euro, Auszubildende der Heilerziehungspflege erhalten zum ersten Mal eine tarifliche Ausbildungsvergütung.
Ver.di-Flugblatt zum Tarifabschluss im TVöD SuE-Bereich

 

Efas-Newsletter Dezember 2021

 

Neues aus der ADK:

In der neuen ADK-Info 3/2021 berichten die Arbeitnehmerorganisationen der ADK über die Ergebnisse aus der Sitzung vom 9. September 2021.
Die Ergebnisse betreffen ausschließlich die Beschäftigten, die nach TVöD vergütet werden. In den Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes wird ab 01. August 2021 nun auch das
2%tige Leistungsentgelt gezahlt, wie es im öffentlichen Dienst schon immer gezahlt wurde. Erzielt wurde dieses Ergebnis jedoch erst durch eine Schlichtung (Vermittlungsverfahren) in der ADK, was nun zu folgendem Ergebnis geführt hat:
• Auszahlung des Leistungsentgeltes mit den Dezembergehältern
• Grundlage für die Berechnung ist jeweils das Entgelt des Monats September
• für das Jahr 2021 - 10% (August - Dezember)
• für das Jahr 2022 - 24% (das ganze Jahr)
• für das Jahr 2023 - 12% (Januar - Juni)
• ab Juli 2023 das Leistungsentgelt nur mit einer Dienstvereinbarung

 

Der Anspruch auf das Leistungsentgelt ist an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses im September 2021 geknüpft. Daher erhalten nur solche Mitarbeitende das pauschalierte Leistungsentgelt mit dem Tabellenentgelt für den Monat Dezember ausgezahlt, die im September 2021 in einem Dienstverhältnis standen. Dabei ist es unerheblich, ob der oder die Mitarbeitende im September auch Anspruch auf das Tabellenentgelt hatte oder Entgeltersatzanspruch bestand.

Darüber hinaus setzt die Auszahlung des Leistungsentgelts voraus, dass die Mitarbeitenden auch zum Zeitpunkt der Auszahlung im Dezember 2021 im Dienstverhältnis stehen. Außerdem müssen sie Anspruch auf Zahlung eines Tabellenentgelts im Dezember haben, um in den Genuss des Leistungsentgelts zu kommen.

Das bedeutet, dass Mitarbeitenden, die im Dezember beurlaubt sind oder Mitarbeitenden, die sich in Elternzeit befinden, kein Leistungsentgelt zusteht, da sie ja kein Tabellenentgelt erhalten.

Mitarbeitende, die spätestens zum 1. September 2021 eingestellt wurden, haben Anspruch auf das volle Leistungsentgelt.

Mitarbeitende, die erst nach dem 30.09.2021 neu angestellt worden sind, haben keinen Anspruch auf die Auszahlung des Leistungsentgelts genauso wie Mitarbeitende, die vor dem 31.12.2021 ausgeschieden sind und im Dezember kein Tabellenentgelt mehr erhalten.

Lag der Diensteintritt im September erhalten die Mitarbeitenden ein anteiliges Leistungsentgelt. Wer z.B. zum 15.09.2021 eingestellt wurde, hat einen anteiligen Anspruch von 16/30.

Sonstige ständige (z.B. Schichtzulagen, Besitzstandszulagen, Mehrarbeits- und Überstundenpauschalen) und auch unständige Entgeltbestandteile fließen nicht mit in die Bemessungsgrundlage des Leistungsentgelts ein.

Teilzeitbeschäftigte erhalten das pauschalierte Leistungsentgelt in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Beim Leistungsentgelt handelt es sich um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.


Weitere Informationen dazu in der ADK-Info 3/2021

 

 

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