Vorläufiges Tarifergebnis TV-L
Beschluss der ADK steht noch aus
Wichtig: Das folgende Tarifergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) und ist daher noch nicht verbindlich.
1. Laufzeit
27 Monate: 01.11.2025 – 31.01.2028
2. Entgelt
01.11.2025: Keine Entgelterhöhung (5 Monate „Nullrunde“)
01.04.2026: +2,8 %, mindestens jedoch 100 €
01.03.2027: +2,0 %
01.01.2028: +1,0 %
3. Schicht- und Wechselschichtzulagen
Erhöhung jeweils zum 01.07.2026:
Schichtzulage: von 40 € auf 100 €
Wechselschichtzulage: von 105 € auf 200 €
Schichtzulage (Kliniken): von 60 € auf 100 €
Wechselschichtzulage (Kliniken): von 150 € auf 250 €
4. Angleichung der Arbeitsbedingungen Ost/West
Einführung der Unkündbarkeit im Tarifgebiet Ost
Verringerung der Wochenarbeitszeit an Universitätskliniken:
bisher: 40,0 Stunden
ab 01.01.2027: 39,5 Stunden
ab 01.01.2028: 39,0 Stunden
ab 01.01.2029: 38,5 Stunden
5. Auszubildende, Studierende, Praktikant*innen
Entgelt:
01.11.2025: 5 Monate Nullrunde
01.04.2026: +60 €
01.03.2027: +60 €
01.01.2028: +30 €
6. Studentische Hilfskräfte
Mindeststundenentgelt:
bisher: 13,98 €
ab Sommersemester 2026: 15,20 €
ab Sommersemester 2027: 15,90 €
Sobald die ADK eine Entscheidung getroffen hat, informieren wir Sie über das weitere Vorgehen und die Umsetzung für unseren Bereich.
Wichtige Information für Teilzeitbeschäftigte!
Urteil zur Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeit
Im Dezember 2024 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein wichtiges Urteil zur Vergütung von Mehrarbeit gefällt: Teilzeitbeschäftigten steht ein Überstundenzuschlag bereits dann zu, wenn sie mehr arbeiten als vertraglich vereinbart. Nicht erst, wenn sie die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschreiten.
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GA) der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers geht davon aus, dass die Regelung im Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vereinbar ist.
Was heißt das konkret?
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten und in der Vergangenheit regelmäßig über Ihre individuelle Arbeitszeit hinaus eingesetzt wurdet, können Sie möglicherweise Ansprüche auf Überstundenzuschläge (+25% pro geleistete Stunde) geltend machen.
Verjährung vermeiden und jetzt handeln
Damit Ihre Ansprüche nicht verjähren, sollten diese rechtzeitig schriftlich geltend gemacht werden. Wir stellen Ihnen dafür einen Musterantrag zur Verfügung.
Aktueller Stand
Das Landeskirchenamt hat inzwischen an die Anstellungsträger ein Muster-Ablehnungsschreiben versendet.
Damit können eingereichte Anträge abgelehnt werden. Die Begründung: Nach Auffassung des Verbands kommunaler Arbeitgeber sei das BAG-Urteil nicht auf die Tarifverträge TV-L bzw. TVöD übertragbar, da
diese Regelungen rechtmäßig seien.
Das Landeskirchenamt schließt sich dieser Rechtsauffassung an und empfiehlt, alle Anträge abzulehnen.
Wie geht es jetzt weiter?
Mitarbeitende, die ihren Antrag weiterverfolgen möchten und ein Ablehnungsschreiben erhalten haben, müssen den Klageweg vor einem
Arbeitsgericht beschreiten.
Dies ist nur ratsam, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, welche die Kosten übernimmt, oder wenn juristische Unterstützung durch eine Gewerkschaft (z. B. ver.di) vorhanden ist.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die MAV.
Tarifanpassung im TVöD für kirchliche Beschäftigte
Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat den aktuellen Tarifabschluss im Bereich TVöD Sozial- und Erziehungsdienst für kirchliche Beschäftigte übernommen.
Wichtige Änderungen im Überblick:
Die Anpassungen im Bereich TVöD werden voraussichtlich mit der Oktoberabrechnung 2025 wirksam.
Ausblick TV-L
Die Tarifverhandlungen für den TV-L beginnen im Oktober 2025. Ziel ist ein vergleichbar gutes Ergebnis wie im TVöD.
Die MAV zieht um
Neues Büro, neue Adresse!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Mitarbeitendenvertretung hat ein neues Zuhause.
Ab dem 01.10.2025 finden Sie uns in unseren neuen Büroräumen in der Timotheusgemeinde (Widukindplatz 8, 49086 Osnabrück).
Mit dem Umzug möchten wir Sie noch besser erreichen können und freuen uns, Sie künftig in unseren neuen Räumen begrüßen zu dürfen.
A
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