Wichtige Information für Teilzeitbeschäftigte!

 

Urteil zur Vergütung von Mehrarbeit bei Teilzeit

Im Dezember 2024 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein wichtiges Urteil zur Vergütung von Mehrarbeit gefällt: Teilzeitbeschäftigten steht ein Überstundenzuschlag bereits dann zu, wenn sie mehr arbeiten als vertraglich vereinbart. Nicht erst, wenn sie die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschreiten.

 

Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GA) der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers geht davon aus, dass die Regelung im Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vereinbar ist.

 

Was heißt das konkret?

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten und in der Vergangenheit regelmäßig über Ihre individuelle Arbeitszeit hinaus eingesetzt wurdet, können Sie möglicherweise Ansprüche auf Überstundenzuschläge (+25% pro geleistete Stunde) geltend machen.

 

Verjährung vermeiden und jetzt handeln

Damit Ihre Ansprüche nicht verjähren, sollten diese rechtzeitig schriftlich geltend gemacht werden. Wir stellen Ihnen dafür einen Musterantrag zur Verfügung.

 

Aktueller Stand

Das Landeskirchenamt hat inzwischen an die Anstellungsträger ein Muster-Ablehnungsschreiben versendet.
Damit können eingereichte Anträge abgelehnt werden. Die Begründung: Nach Auffassung des Verbands kommunaler Arbeitgeber sei das BAG-Urteil nicht auf die Tarifverträge TV-L bzw. TVöD übertragbar, da diese Regelungen rechtmäßig seien.
Das Landeskirchenamt schließt sich dieser Rechtsauffassung an und empfiehlt, alle Anträge abzulehnen.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Mitarbeitende, die ihren Antrag weiterverfolgen möchten und ein Ablehnungsschreiben erhalten haben, müssen den Klageweg vor einem Arbeitsgericht beschreiten.
Dies ist nur ratsam, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, welche die Kosten übernimmt, oder wenn juristische Unterstützung durch eine Gewerkschaft (z. B. ver.di) vorhanden ist.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die MAV.

 

Tarifanpassung im TVöD für kirchliche Beschäftigte

 

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) hat den aktuellen Tarifabschluss im Bereich TVöD Sozial- und Erziehungsdienst für kirchliche Beschäftigte übernommen.

 

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Gehaltserhöhungen
    • Rückwirkend ab 01.04.2025: +3,0 % (mindestens 110 €)
    • Ab 01.05.2026: weitere +2,8 %
  • Jahressonderzahlung
    • Ab 2026: Erhöhung auf 85 % für alle Entgeltgruppen
    • Möglichkeit, Teile der Sonderzahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln
  • Urlaub
    • Ab 2027: Erhöhung auf 31 Urlaubstage pro Jahr
  • Arbeitszeitregelung
    • Ab 2026: freiwillige Erhöhung der individuellen Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden, vorbehaltlich der Zustimmung von Beschäftigten und Arbeitgeber

Die Anpassungen im Bereich TVöD werden voraussichtlich mit der Oktoberabrechnung 2025 wirksam.

 

Ausblick TV-L

Die Tarifverhandlungen für den TV-L beginnen im Oktober 2025. Ziel ist ein vergleichbar gutes Ergebnis wie im TVöD.

2025_1_ADK-Info-Endfassung.pdf
PDF-Dokument [224.5 KB]

Die MAV zieht um

Neues Büro, neue Adresse!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Mitarbeitendenvertretung hat ein neues Zuhause.

Ab dem 01.10.2025 finden Sie uns in unseren neuen Büroräumen in der Timotheusgemeinde (Widukindplatz 8, 49086 Osnabrück).

Mit dem Umzug möchten wir Sie noch besser erreichen können und freuen uns, Sie künftig in unseren neuen Räumen begrüßen zu dürfen.

 

Ahttps://mav-goettingen.de/Images/efas-logo.gifb sofort finden Sie den Link zum aktuellen Newsletter der EFAS zur besseren Übersicht unter Themen von A-Z unter E wie EFAS.

 


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