Arbeitsunfälle:

Arbeitsunfälle und Wegeunfälle umgehend melden.

 

Bei mehr als 3 Tagen:
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (auch der ehrenamtlich Tätigen) sind dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn die Verunfallten so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind. Die Unfallanzeige muss der Anstellungsträger innerhalb von drei Tagen nach der Kenntnis des Unfalles erstatten. Gleiches gilt, sofern im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit vorliegen (§ 193 Sozialgesetzbuch Teil VII –SGB VII). Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden muss der Anstellungsträger dem Unfallversicherungsträger und auch dem Gewerbeaufsichtsamt sofort melden.

 

Meldung von Unfällen bei weniger als 4 Tagen Arbeitsunfähigkeit:
Auch Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als 4 Kalendertagen zur Folge haben, sind dem Anstellungsträger zu melden. Hier ist wenigstens eine Eintragung ins Verbandbuch vorzunehmen. Dies gilt ebenso für Bagatellunfälle, denn auch Bagatellunfälle (z.B. kleine Schnittverletzungen o.ä.) können möglicherweise schwere Erkrankungen (wie z.B. eine Blutvergiftung) nach sich ziehen. Die Aufzeichnungen sind über fünf Jahre aufzubewahren, damit die Versicherten ggf. noch rückwirkend einen Anspruch auf Leistungen des Unfallversicherungsträgers geltend machen können.

Zuständigkeit von Unfallversicherungsträgern mit den Meldebögen:

 

 

Landesunfallkasse/Gemeindeunfallversicherungsverband (LUK)
Die Landesunfallkasse Niedersachsen ist zuständig für die Abwicklung von Unfällen der Kinder während des Besuchs von Kindertagesstätten und von Schülern und Schülerinnen während des Schulbesuchs oder jeweils damit zusammenhängenden Wegeunfällen. Muster für eine Unfallanzeige

 

 

 

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die BGW ist zuständig für die Abwicklung von Unfällen von entgeltlich und ehrenamtlich beschäftigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Kindertagesstätten, Diakonie- /Sozialstationen und sonstigen diakonischen Einrichtungen.

 

 

 

Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ist im kirchlichen Bereich insbesondere zuständig für die Abwicklung von Unfällen von entgeltlich und ehrenamtlich beschäftigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Friedhöfen. Muster für eine Unfallanzeige

 

 

 

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Die VBG ist für die Abwicklung von Unfällen von entgeltlich und ehrenamtlich beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der vorgenannten Sozialversicherungsträger fallen, zuständig. Muster für eine UnfallanzeigeBeim Ausfüllen der Unfallanzeige ist zu beachten, dass es separate Unternehmensnummern für entgeltlich Beschäftigte und für Ehrenamtliche gibt. Die Unternehmensnummer für entgeltlich Beschäftigte lautet 06/2050/4874 und die Unternehmensnummer für Ehrenamtliche 06/2020/3351.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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