Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte zu bestellen (§ 1 ASiG). Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Dazu gehört neben den vorgesehenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen insbesondere die Beratung in folgenden Angelegenheiten:
Download: Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2)
Download: Leitfaden Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizinische Betreuung durch die BAD-GmbH
Die arbeitsmedizinische Betreuung im Bereich der Gliedkirchen der EKD wird durch einen externen Dienstleister – der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH - gewährleistet.
Für die Betreuung der verfasst kirchlichen Einrichtungen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers stehen die Arbeitsmediziner des jeweils örtlich zuständigen BAD-Zentrums zur Verfügung.
Betriebsarzt:
Franz-Lenz-Str. 3
49084 Osnabrück
Telefon: 0541/3350490
Telefax: 0541/33504910