Ruhepausen während der Arbeitszeit:

Die Arbeitszeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen:

  • mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
  • mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit ab 9 Stunden

Diese Ruhepausen können in Zeitabschnitte aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten betragen. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden.

 

(Arbeitszeitgesetz (ArbZG)§ 4)
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