Die Mitarbeitervertretung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück

Die MAV des Kirchenkreises Osnabrück wurde 2021 neu gewählt und besteht aus 11 Mitglieder*innen. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeitern gewählt. Die Anzahl der Mitglieder*innen richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Kirchenkreis.


Grundlage unserer Arbeit ist das gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD)

 

Was wir tun:
Als Mitarbeitervertretung vertreten wir alle in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber ihren Anstellungsträgern.
Wir sind bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Dienstgemeinschaft betreffen.

 

Mitbestimmung bei:

  • Einstellung, Anstellung, Kündigung
  • Eingruppierung, Höher– und Herabgruppierung, Beförderung
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus– und Betriebsordnung) und Aufstellung der Grundsätze für das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst.
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Grundsätze für die Urlaubsregelung und Überstundenanordnung


Mitberatung bei:

  • Außerordentlicher Kündigung
  • Kündigung in der Probezeit
  • Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
  • Bewertung der Arbeitsplätze

 

Wenn Sie Unterstützung benötigen, rufen Sie uns gerne in unserem MAV-Büro an.

 

MAV Kirchenkreis Osnabrück

Dörte Kindermann

Brückenstraße 3 

49090 Osnabrück

Telefon: 0541-94049150 oder 0151-46359276
E-Mail: mav.osnabrueck@evlka.de

 

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