Jahresgespräche im Kirchenkreis Osnabrück:

Die Landesssynode hat beschlossen, dass Jahresgespräche bis zum 01. Januar 2009 in allen Kirchenkreisen und landeskirchlichen Einrichtungen eingeführt werden sollen. Der Kirchenkreistag hat deswegen am 10.12.2008 den Beschluss gefasst, dass mit allen auf Kirchenkreisebene Beschäftigtigten jährlich ein Jahresgespräch geführt werden muss. Durch diesen Beschluss sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verpflichtet, an dem Jahresgespräch teilzunehmen. (Gleichzeitig haben sie aber auch ein Recht darauf, dass mit ihnen ein Jahresgespräch geführt wird.) Der Kirchenkreistag empfiehlt den Kirchenvorständen die Jahresgespräche auch auf Gemeindeebene einzuführen.

 

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