Arztbesuche während der Arbeitszeit:

Arztbesuche (sowie ärztliche Untersuchungen und ärztlich verordnete Behandlungen) während der Arbeitszeit sind im Tarifvertrag (Arbeitsbefreiung) folgendermaßen geregelt:

Beschäftigte werden unter Fortzahlung des Entgelts für ärztliche Behandlungen freigestellt, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen müssen.
Die erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit gilt einschließlich erforderlicher Wege- und Wartezeiten. (TV-L/TVöD § 29 Abs. 1f)

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