Regenerationstage:

Regenerationstage

im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE)

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) haben Anspruch auf Regenerationstage. Diese dienen der zusätzlichen Erholung und kommen zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch hinzu.

 

Anspruch

  • Voll- und Teilzeitkräfte mit 4- oder 5-Tage-Woche:
    • 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr
  • Beschäftigte mit 3-Tage-Woche:
    • 1 Regenerationstag
  • Beschäftigte mit weniger als 4 Monaten Entgeltanspruch im Kalenderjahr:
    • 1 Regenerationstag

 

Antrag und Fristen

  • Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich gestellt werden.
  • Der Arbeitgeber muss spätestens 2 Wochen vorher eine Entscheidung treffen und diese schriftlich mitteilen.
  • Eine kurzfristige Genehmigung ist möglich, wenn beide Seiten zustimmen.

 

Verfallregelung

  • Nicht genommene Regenerationstage verfallen am Jahresende.
  • Ausnahme: Wird ein Antrag aus betrieblichen Gründen abgelehnt, können die Tage bis zum 30. September des Folgejahres genommen werden.

 

Bezahlung

Regenerationstage gelten als bezahlte Arbeitsbefreiung. Sie sind kein Teil des Urlaubs, sondern ein eigener Anspruch nach TVöD-SuE.

 

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