Mutterschutz- Rechte während und nach der Schwangerschaft:

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Aktuell ab 1. Juni 2025

Der Mutterschutz ist eines der wichtigsten Arbeitsschutzgesetze und schützt die Gesundheit von Mutter und Kind, sichert das Einkommen und umfasst einen besonderen Kündigungsschutz.

 

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

  • Gilt für alle Frauen in einem Arbeitsverhältnis (Vollzeit, Teilzeit, Auszubildende, Hausangestellte, Heimarbeiterinnen).
  • Nicht geschützt sind Selbstständige, Hausfrauen sowie Organmitglieder und Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften.

 

Schutzfristen bei Schwangerschaft & Geburt

  • Vor der Entbindung: 6 Wochen Freistellung (auf eigenen Wunsch Arbeit möglich)
  • Nach der Entbindung: 8 Wochen Freistellung
  • Früh-/Mehrlingsgeburt oder Behinderung: insgesamt 12 Wochen Freistellung

 

Neuer gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburt (seit 1. Juni 2025)

Neu eingeführt durch das Mutterschutzanpassungsgesetz (in § 3 Abs. 5 MuSchG):

  • Fehlgeburt ab der 13. SSW: Anspruch auf bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • ab 17. SSW: bis zu 6 Wochen
  • ab 20. SSW: bis zu 8 Wochen

Diese Schutzfristen gelten unabhängig vom Gewicht des Kindes und entsprechen analog dem Schutz nach Totgeburt.

Während dieser Zeit gilt ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich einsatzbereit. Zudem besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss wie bei Entbindung.

 

Arbeitsbedingungen & Kündigungsschutz

  • Verboten sind während Schwangerschaft, Fehlgeburt-Schutzzeit und nach der Entbindung:
    schwere körperliche Tätigkeit, Umgang mit gefährlichen Stoffen, Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahmen möglich).
  • Ist die bisherige Tätigkeit nicht möglich, muss eine entsprechend geeignete Ersatzaufgabe zugewiesen werden ohne Einkommenseinbußen.
  • Kündigungsschutz: Während Schwangerschaft, Mutterschutz & Elternzeit, auch nach Fehlgeburt, besteht ein besonderes Beschäftigungsverbot für Kündigungen, mit wenigen Ausnahmen nur mit behördlicher Genehmigung.
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