Jahresgespräche
Ihre regelmäßige Reflexion und Perspektive
Als Teil der Personal- und Qualitätsentwicklung führen alle Kirchenkreise der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers mit ihren Mitarbeitenden regelmäßig Jahresgespräche.
Hintergrund und Verbindlichkeit
Die Landessynode beschloss, dass Jahresgespräche bis spätestens 01. Januar 2009 in allen Kirchenkreisen und
landeskirchlichen Einrichtungen eingeführt werden. Daraufhin fasste der Kirchenkreistag Osnabrück am 10.12.2008 den Beschluss, dass mit allen Beschäftigten auf Kirchenkreisebene
jährlich ein Jahresgespräch geführt wird.
Das bedeutet: Mitarbeitende sind verpflichtet, an einem Jahresgespräch teilzunehmen. Gleichzeitig haben sie ein Recht darauf, dass ein solches Gespräch mit ihnen geführt
wird.
Inhalte und Ziele
Jahresgespräche sollen dazu dienen, die Zusammenarbeit zu reflektieren und Perspektiven zu entwickeln. Typische Themen sind:
Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl die persönlichen Anliegen der Mitarbeitenden als auch die Interessen der Einrichtung berücksichtigt werden.
Durchführung und Häufigkeit
Grundsätzlich soll ein Jahresgespräch mindestens einmal pro Jahr stattfinden. In Ausnahmefällen ist auch ein zweijähriger Rhythmus möglich. Das Gespräch wird zwischen Leitungsperson und Mitarbeitendem geführt.
Vorbereitung und Dokumentation
Zur besseren Vorbereitung können Vorbereitungsbögen genutzt werden, die helfen, eigene Themen, Fragen oder
Entwicklungsziele festzuhalten.
Das Gespräch sollte in jedem Fall dokumentiert und die Ergebnisse schriftlich bestätigt werden insbesondere Zielvereinbarungen und mögliche Fortbildungsmaßnahmen.
Das Jahresgespräch ist ein verbindlicher Bestandteil Ihrer Tätigkeit, der Ihnen zugleich die Möglichkeit bietet, Ihre Arbeitssituation aktiv mitzugestalten.