BEM- Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Unterstützung bei längerer Erkrankung
(§ 167 Abs. 2 SGB IX)

Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren (zusammenhängend oder wiederholt),

ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

 

Was ist das Ziel des BEM?

Das BEM soll helfen, gemeinsam Wege zu finden, wie Ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und erhalten werden kann. Es geht dabei nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung.

Mögliche Ziele sind z. B.:

  • Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag erleichtern
  • Erkrankungsursachen im Arbeitsumfeld erkennen und beseitigen
  • Arbeitsbedingungen anpassen
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen

 

Wer ist beteiligt?

Das BEM ist ein freiwilliges Verfahren.
Sie entscheiden selbst, ob Sie daran teilnehmen möchten.
Das Verfahren kann jederzeit beendet werden, auch von Ihnen.

Beteiligte können sein:

  • Sie als betroffener Mitarbeitender
  • die Dienststellenleitung
  • auf Wunsch: die Mitarbeitervertretung (MAV)
  • ggf. die Schwerbehindertenvertretung
  • ggf. Betriebsärzt*in oder externe Fachberatung

 

So läuft ein BEM ab:

  1. Einladung zum BEM durch den Arbeitgeber
  2. Gespräch über Ihre Situation, Wünsche und mögliche Maßnahmen
  3. Erarbeitung eines individuellen Maßnahmenplans
  4. Umsetzung und ggf. Begleitung
  5. Überprüfung des Erfolgs

Alle Informationen im BEM-Verfahren unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden.

Ihre MAV steht Ihnen bei Fragen zum BEM gerne unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns vertraulich an.

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