Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Unterstützung bei längerer Erkrankung
(§ 167 Abs. 2 SGB IX)
Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren (zusammenhängend oder wiederholt),
ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Was ist das Ziel des BEM?
Das BEM soll helfen, gemeinsam Wege zu finden, wie Ihre Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und erhalten werden kann. Es geht dabei nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung.
Mögliche Ziele sind z. B.:
Wer ist beteiligt?
Das BEM ist ein freiwilliges Verfahren.
Sie entscheiden selbst, ob Sie daran teilnehmen möchten.
Das Verfahren kann jederzeit beendet werden, auch von Ihnen.
Beteiligte können sein:
So läuft ein BEM ab:
Alle Informationen im BEM-Verfahren unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben werden.
Ihre MAV steht Ihnen bei Fragen zum BEM gerne unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns vertraulich an.