Arbeitszeitkonten im Kirchenkreis
Regelung seit 01.10.2016 durch Dienstvereinbarung
Seit dem 1. Oktober 2016 gibt es in unserem Kirchenkreis eine Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten.
Warum wurden Arbeitszeitkonten eingeführt?
Die Einführung war notwendig, um den Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gerecht zu werden insbesondere in Verbindung mit § 10 TV-L / TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bzw. der Länder).
Das Mindestlohngesetz schreibt vor:
Ziel der Regelung
Ziel ist es, sicherzustellen, dass das gesetzliche Mindestlohnniveau auch bei der Ansammlung von Überstunden nicht
unterschritten wird.
Daher müssen die erfassten Stunden innerhalb von 12 Kalendermonaten durch Freizeitgewährung oder Zahlung des Entgelts ausgeglichen werden.
Einheitliche Zeiterfassung
Mit der Einführung der Arbeitszeitkonten ist auch die verbindliche und einheitliche Erfassung der Arbeitszeit aller Beschäftigten verbunden.
Nur so kann eine korrekte Abrechnung, Transparenz und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben gewährleistet werden.
Was bedeutet das konkret für Sie?
1. Ihre Arbeitszeit wird vollständig erfasst
Alle geleisteten Stunden (Regelarbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden) werden einheitlich dokumentiert.
So behalten sowohl Sie als auch Ihre Vorgesetzten den Überblick über Ihre tatsächliche Arbeitszeit.
2. Mehrarbeitsstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt
Haben Sie mehr gearbeitet, als Ihre vertragliche Arbeitszeit vorsieht, und erfolgt dafür nicht bis zum Ende des Folgemonats eine
Auszahlung, werden diese Stunden automatisch auf Ihr Arbeitszeitkonto gebucht.
→ Dies entspricht den Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz (§ 2 Abs. 2 MiLoG).
3. Ausgleich innerhalb von 12 Monaten
Stunden auf Ihrem Arbeitszeitkonto müssen innerhalb von 12 Kalendermonaten ausgeglichen werden entweder durch:
4. Kein Verfall von geleisteter Arbeit
Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass keine geleistete Arbeit verloren geht und kein Verstoß gegen den Mindestlohn
entsteht.
Sie haben Anspruch auf einen fairen Ausgleich entweder in Zeit oder Geld.
5. Transparenz und Fairness
Das Arbeitszeitkonto schafft Klarheit für beide Seiten:
Tipp:
Achten Sie regelmäßig auf den Stand Ihres Arbeitszeitkontos und sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Leitung, wenn ein Ausgleich notwendig wird (z. B. bei vielen
Mehrstunden oder Urlaubswünschen).