Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist gesetzlich geregelt, insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und die Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten.
Arbeitsschutz ist gemeinsame Verantwortung
Im Kirchenkreis ist für den Arbeitsschutz u. a. der Arbeitssicherheitsausschuss zuständig. Dieser setzt sich zusammen aus:
Beide Seiten verfolgen ein gemeinsames Ziel: Gesunde Mitarbeitende, die ihrer Arbeit sicher und langfristig nachgehen können.
Neben dem menschlichen Aspekt hat Arbeitsschutz auch eine wirtschaftliche Relevanz. Weniger Arbeitsunfälle und Erkrankungen bedeuten auch weniger Ausfallzeiten und Kosten.
Gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weiteren Arbeitsschutzvorschriften ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für den Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. In kirchlichen Einrichtungen bedeutet das konkret:
1. Fürsorgepflicht
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen. Sicherheitswidrige Anweisungen dürfen nicht erteilt werden.
2. Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Nach § 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber geeignete organisatorische Maßnahmen ergreifen, z. B.:
3. Gefährdungsbeurteilung
Gemäß § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen für alle Tätigkeiten und Arbeitsplätze.
Diese müssen:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen unterstützen dabei.
4. Unterweisung der Beschäftigten
Nach § 12 ArbSchG müssen alle Mitarbeitenden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig zu möglichen Gefahren und zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln unterwiesen werden.
Übertragung von Aufgaben
Nach § 7 DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1) darf der Arbeitgeber Aufgaben nur an Personen übertragen, die diese ohne Gefährdung für sich und andere ausführen können.
Beispiel:
Eine Person mit ausgeprägter Höhenangst darf nicht mit Arbeiten auf Leitern oder Kirchtürmen betraut werden.
Arbeitsschutz in der Praxis
In kirchlichen Einrichtungen wird der Arbeitsschutz oft delegiert z. B. an die Leitung der Kindertagesstätte. Diese trägt die Verantwortung für die tägliche Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort.