Was ist die Zusatzversorgungskasse?
Alle kirchlichen Mitarbeitenden, die oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, nehmen an der Zusatzversorgung teil. Diese ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und dient der zusätzlichen Altersabsicherung.
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch den Arbeitgeber:
-5 % des Bruttogehalts Gesamtbeitrag
-davon 1 % Eigenanteil der Mitarbeitenden
Das Versorgungssystem (seit 01.01.2002)
Seit dem 01.01.2002 gilt ein neues, transparenteres Berechnungssystem, das unabhängig von anderen Versorgungssystemen funktioniert.
Die Rentenhöhe orientiert sich am gesamten Erwerbsleben und basiert auf sogenannten Versorgungspunkten:
Jährlich werden die individuellen Versorgungspunkte durch die ZVK berechnet
Jüngere Lebensjahre werden stärker gewichtet
Das Prinzip ist vergleichbar mit einer Lebensversicherung. Frühere Einzahlungen führen zu höheren Leistungen.
Anspruch auf Zusatzversorgung
Ein Anspruch auf Leistungen aus der Zusatzversorgung besteht, wenn mindestens 60 Monate (5 Jahre) Beiträge eingezahlt wurden
Bereits erworbene Anwartschaften können in der Regel in das System übernommen werden.
Auszahlung der Zusatzrente
Die Zusatzversorgungsrente wird fällig, sobald ein Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.
Wichtig:
Der Rentenbescheid muss aktiv an die Zusatzversorgungskasse gesendet werden. Ohne Antrag erfolgt keine Auszahlung der Zusatzrente
Kontakt zur Zusatzversorgungskasse
ZUSATZVERSORGUNGSKASSE der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Geschäftsstelle Detmold
Doktorweg 2–4
32756 Detmold
Telefon: 05231 / 98103-0
Telefax: 05231 / 98103-45
E-Mail: info@kzvk-hannover.de
Berechnungsgrundlagen
Die Rentenanwartschaft ergibt sich aus folgenden Faktoren:
-Entgelt
-Referenzentgelt
-Altersfaktor
-Versorgungspunkte
-Messbetrag
Formel:
Versorgungspunkte × 4,00 € = Rentenanwartschaft
Berechnung der Jahresrentenanwartschaft:
Jahresentgelt : 12 : 1000 × Altersfaktor × 4 = Jahresrentenanwartschaft
Altersfaktoren (Auszug)
Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor
17 3,1 29 2,1 41 1,5 53 1,0
18 3,0 30 2,0 42 1,4 54 1,0
19 2,9 31 2,0 43 1,4 55 1,0
20 2,8 32 1,9 44 1,3 56 1,0
21 2,7 33 1,9 45 1,3 57 0,9
22 2,6 34 1,8 46 1,3 58 0,9
23 2,5 35 1,7 47 1,2 59 0,9
24 2,4 36 1,7 48 1,2 60 0,9
25 2,4 37 1,6 49 1,2 61 0,9
26 2,3 38 1,6 50 1,1 62 0,8
27 2,2 39 1,6 51 1,1 63 0,8
28 2,2 40 1,5 52 1,1 64+ 0,8
Bei Ausscheiden aus dem kirchlichen Arbeitsverhältnis
Die Anwartschaft kann:
1. beitragsfrei aufrechterhalten bleiben
2. auf eine neue Pflichtversicherung übertragen werden
3. auf eine andere Zusatzversorgung übergeleitet werden
4. im Rahmen der Wartezeitanerkennung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder anerkannt werden
Leistungsarten der ZVK
Leistungen bestehen bei:
-voller oder teilweiser Erwerbsminderung (befristet oder dauerhaft)
-Altersrente für schwerbehinderte Menschen
-Altersrente für langjährig Versicherte
-Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)
-Regelaltersrente
-Hinterbliebenenversorgung
-Witwen- und Witwerrente
-Halb- und Vollwaisenrente (bis zum 25. Lebensjahr)
Steuerliche Behandlung
Die steuerlichen Abzüge entsprechen denen der gesetzlichen Rentenversicherung, maximal jedoch 10,8 %.
Rentenanpassung
Die Zusatzversorgungskasse erhöht die Rentenleistungen jährlich zum 01.07. um 1 %.