Umwandlungstage:

Umwandlungstage

für Beschäftigte im TVöD SuE-Bereich

 

Beschäftigte, die eine SuE-Zulage erhalten, haben die Möglichkeit, diese Zulage in Umwandlungstage umzuwandeln.

So können Sie maximal zwei zusätzliche freie Tage pro Jahr erhalten.

 

So funktioniert die Beantragung:

 

1. Geltendmachung
Umwandlungstage müssen grundsätzlich bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr beantragt werden. Bei der Beantragung stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Dienststelle.

 

2. Beantragung konkreter Tage

  • Sie können bis zu zwei Kalendertage in freie Tage umwandeln.
  • Die Umwandlungstage sollten spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin beantragt werden.
  • Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
  • Ihr Arbeitgeber informiert Sie spätestens zwei Wochen vor dem Termin, ob die Umwandlungstage genehmigt werden.
  • Wird nicht innerhalb von zwei Wochen reagiert, gilt der Antrag nicht automatisch als bewilligt.
  • Dringende betriebliche Gründe können der Genehmigung entgegenstehen.

 

3. Reduzierung der SuE-Zulage
Nach Inanspruchnahme eines Umwandlungstages wird Ihre SuE-Zulage entsprechend gekürzt. Die Berechnung erfolgt anhand Ihres persönlichen Stundenlohns und der Arbeitszeit an dem Umwandlungstag.

 

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