Umwandlungstage
für Beschäftigte im TVöD SuE-Bereich
Beschäftigte, die eine SuE-Zulage erhalten, haben die Möglichkeit, diese Zulage in Umwandlungstage umzuwandeln.
So können Sie maximal zwei zusätzliche freie Tage pro Jahr erhalten.
So funktioniert die Beantragung:
1. Geltendmachung
Umwandlungstage müssen grundsätzlich bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr beantragt werden. Bei der Beantragung stellen Sie
einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Dienststelle.
2. Beantragung konkreter Tage
3. Reduzierung der SuE-Zulage
Nach Inanspruchnahme eines Umwandlungstages wird Ihre SuE-Zulage entsprechend gekürzt. Die Berechnung erfolgt anhand Ihres persönlichen Stundenlohns
und der Arbeitszeit an dem Umwandlungstag.