Um Ihre Gesundheit zu schützen, schreibt das Arbeitszeitgesetz
(ArbZG § 4) verbindliche Pausen vor:
Mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
Ab 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause
Details:
Pausen können aufgeteilt werden, aber mindestens 15 Minuten am Stück betragen.
Niemand darf länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten.
Diese Pausen dienen Ihrer Erholung und sind verpflichtend. Sie können nicht gestrichen oder nachgeholt werden.