Ruhepausen:

Ruhepausen im Arbeitsalltag

Um Ihre Gesundheit zu schützen, schreibt das Arbeitszeitgesetz

(ArbZG § 4) verbindliche Pausen vor:

  • Mehr als 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause

  • Ab 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause

Details:

  • Pausen können aufgeteilt werden, aber mindestens 15 Minuten am Stück betragen.

  • Niemand darf länger als 6 Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten.

Diese Pausen dienen Ihrer Erholung und sind verpflichtend. Sie können nicht gestrichen oder nachgeholt werden.

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