Gleichstellungsbeauftragte im Kirchenkreis Osnabrück:

Seit 1995 gelten in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers die Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Kirchliches Amtsblatt 2000, S. 5 ff).

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Mitarbeitende bei Fragen rund um Gleichstellung, Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt. Es besteht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.

 

Aufgaben und Themen

  • Aufzeigen und Weiterentwickeln von Rollenbildern
  • Unterstützung bei der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Sensibilisierung für eine bewusste, inklusive Sprache
  • Förderung von Verständnis und Kommunikation im Arbeitsalltag

 

Angebote für Mitarbeitende

  • Beratung bei geschlechtsspezifischen Problemen im Arbeitsalltag
  • Interessenvertretung gegenüber Dienststellenleitung und Arbeitgeber
  • Zusammenarbeit mit der MAV
  • Innerbetriebliche Vermittlung bei Konflikten
  • Informationen und Auskünfte (z. B. zu rechtlichen Vorschriften)
  • Mitwirkung bei Anstellungsangelegenheiten
  • Persönliche Sprechzeiten

 

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