Entgelt

Entgelt / Gehalt

Als Entgelt wird die Vergütung bezeichnet, die Sie für Ihre Arbeit erhalten (§ 14 TVöD-SuE, § 14 TV-L). Dazu gehören sowohl regelmäßige Zahlungen (z. B. das monatliche Tabellenentgelt) als auch einmalige Leistungen (z. B. Sonderzahlungen).

In unserem Kirchenkreis gelten zwei Tarifverträge:

  • TVöD-SuE: für pädagogische Fachkräfte (Entgelttabelle, Anlage C TVöD-SuE)
  • TV-L: für nicht-pädagogische Fachkräfte und Mitarbeitende der technischen Dienste (Entgelttabelle, Anlage A TV-L)

 

Wichtige Bestandteile des Entgelts

  • Tabellenentgelt: richtet sich nach Entgeltgruppe und Stufe (§ 15 TVöD-SuE / § 15 TV-L)
  • Zulagen: z. B. Schicht- oder Erschwerniszuschläge (§ 19 TVöD-SuE / § 19 TV-L)
  • Jahressonderzahlung: einmalige Zahlung im November (§ 20 TVöD-SuE / § 20 TV-L)
  • Leistungsentgelt: Möglichkeit leistungsorientierter Vergütung (nur TVöD, § 18 TVöD-SuE)
  • Sonstige Zahlungen: z. B. Überstundenvergütung oder Zeitzuschläge (§ 8 TVöD-SuE / § 8 TV-L)

 

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