Entgelt / Gehalt
Als Entgelt wird die Vergütung bezeichnet, die Sie für Ihre Arbeit erhalten (§ 14 TVöD-SuE, § 14 TV-L). Dazu gehören sowohl
regelmäßige Zahlungen (z. B. das monatliche Tabellenentgelt) als auch einmalige Leistungen (z. B. Sonderzahlungen).
In unserem Kirchenkreis gelten zwei Tarifverträge:
- TVöD-SuE: für pädagogische Fachkräfte (Entgelttabelle, Anlage C
TVöD-SuE)
- TV-L: für nicht-pädagogische Fachkräfte und Mitarbeitende der technischen
Dienste (Entgelttabelle, Anlage A TV-L)
Wichtige Bestandteile des Entgelts
- Tabellenentgelt: richtet sich nach Entgeltgruppe und Stufe (§ 15 TVöD-SuE
/ § 15 TV-L)
- Zulagen: z. B. Schicht- oder Erschwerniszuschläge (§ 19 TVöD-SuE / § 19
TV-L)
- Jahressonderzahlung: einmalige Zahlung im November (§ 20 TVöD-SuE / § 20
TV-L)
- Leistungsentgelt: Möglichkeit leistungsorientierter Vergütung (nur TVöD, §
18 TVöD-SuE)
- Sonstige Zahlungen: z. B. Überstundenvergütung oder Zeitzuschläge (§ 8
TVöD-SuE / § 8 TV-L)