Betriebsarzt:

 

Betriebsärztliche Betreuung und Arbeitssicherheit

Betriebsärzte nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Gemäß § 1 ASiG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

 

Aufgaben der Betriebsärzte

Die Betriebsärzte beraten unter anderem zu folgenden Themen:

  • Arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische, ergonomische und arbeitshygienische Fragestellungen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Fragen zum Arbeitsplatzwechsel sowie zur Eingliederung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Ursachenforschung bei arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln

 

Arbeitsmedizinische Betreuung durch die BG prevent

Die arbeitsmedizinische Betreuung für die Einrichtungen der Gliedkirchen der EKD wird durch die BG prevent sichergestellt.

Für die verfassten kirchlichen Einrichtungen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers sind die Arbeitsmediziner des örtlich zuständigen BG prevent-Zentrums Ihr Ansprechpartner.

 

Kontakt BG prevent Gesundheitszentrum Osnabrück

Franz-Lenz-Str. 3
49084 Osnabrück
Telefon: 0541 / 335 0490
Email: gz-osnabrueck@bg-prevent.de


Download: Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 2)
Download: Leitfaden Arbeitsmedizin

 

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