Die Mitarbeitendenvertretung für die Mitarbeiter*innen des ev.-luth. Kirchenkreises Osnabrück

Willkommen/ Über uns

Willkommen in der Mitarbeitenden-vertretung des ev.- luth. Kirchenkreises Osnabrück.

Wir vertreten Ihre Interessen, sorgen für Transparenz und informieren Sie über alle wichtigen Themen rund um Arbeitsbedingungen, Tarifverträge und Mitbestimmung.

Ziele/ Aufgaben

Unsere Hauptaufgaben sind die Vertretung der Mitarbeitenden, die Mitwirkung bei Entscheidungen des Arbeitgebers und die Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen.

Wir setzen uns für faire Arbeitsbedingungen, Weiterbildungs-möglichkeiten und eine offene Kommunikation ein.

 

 

Information/ Service

Auf dieser Homnepage finden Sie alle wichtigen Informationen über die MAV:

Aktuelle Mitteilungen, Antragsformulare, Hinweise zu Tarifverträgen sowie Kontaktdaten Ihrer MAV.

So behalten Sie stehts den Überblick über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

 

 

Die MAV des Kirchenkreises Osnabrück wurde 2025 neu gewählt und besteht aus 11 Mitgliedern. Sie wird alle vier Jahre von den Mitarbeitenden gewählt. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Kirchenkreis.


Grundlage unserer Arbeit ist das gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD)

 

Was wir tun:
Als Mitarbeitervertretung vertreten wir alle in den Kirchengemeinden und im Kirchenkreis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber ihren Anstellungsträgern.
Wir sind bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Dienstgemeinschaft betreffen.

 

Mitbestimmung bei:

  • Einstellung, Anstellung, Kündigung
  • Eingruppierung, Höher– und Herabgruppierung, Beförderung
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle (Haus– und Betriebsordnung) und Aufstellung der Grundsätze für das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst.
  • Einführung neuer Arbeitsmethoden
  • Grundsätze für die Urlaubsregelung und Überstundenanordnung


Mitberatung bei:

  • Außerordentlicher Kündigung
  • Kündigung in der Probezeit
  • Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
  • Bewertung der Arbeitsplätze

 

Wenn Sie Unterstützung benötigen, rufen Sie uns gerne in unserem MAV-Büro an.

 

MAV Kirchenkreis Osnabrück

Dörte Kindermann

Brückenstraße 3 

49090 Osnabrück 
(ab 01.10.25 Widukindplatz 8; 49086 Osnabrück)


Telefon: 0541-94049150 oder 0151-46359276
E-Mail: mav.osnabrueck@evlka.de

 

 

 

MAV Kirchenkreis Osnabrück

 

Widukindplatz 8
49086 Osnabrück

 

Telefon: 0541-94049150

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